Jetzt Neuauflage: Hoeren, Internetrecht
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristi-
schen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standard-
werk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2015) ge-
bracht. Es steht hier ab sofort zum kostenlosen Download bereit:
Hoeren, Internetrecht
Auf diesmal 566 Seiten bietet das Werk die gewohnten Inhalte
in der bewährten Struktur. Im 6. Kapitel (Datenschutz-
recht) fiel die Geschichte des Datenschutzrechts weg. Hinzugekommen
sind einige gesonderte Ausführungen hinsichtlich der Ermächti-
gungsgrundlagen zu Einwilligung in Beratung, Information (Wer-
bung) und Marketing. Auch die seit Januar 2015 geltende neue
Strafnorm des § 201a StGB zum Schutze der Persönlichkeit hat
Eingang gefunden. Sie will das Ansehen einer im höchstpersön-
lichen Lebensbereich in ihrer Hilflosigkeit abgebildeten Per-
son vor Missbrauch schützen. Prof. Thomas Hoeren sieht diese
Norm kritisch und bezeichnet sie als unkonturiert. Selbstver-
ständlich berücksichtigt die neue Ausgabe die neueste Recht-
sprechung, die auch Bezug nimmt zu Bildern und dem Schutz von
Persönlichkeitsrechten wie die Entscheidungen des Bundesge-
richtshofs (Urteil vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14) zum Wider-
ruf der Verbreitung eines Bildes, und die des Landgerichts
Heilbronn (Urteil vom 17.02.2015, Az.: I 3 S 19/14) zu Dash-
cam-Aufnahmen. Darüber hinaus ist die aktuelle Entscheidung
des OLG Saarbrücken (Urteil vom 22.10.2014, Az.: I U 25/14)
zur Störerhaftung des Domain-Registrars berücksichtigt, aber
nicht vertiefend besprochen.
Das Buch kann zwar kostenlos heruntergeladen werden, aber über eine Spende würde sich der Verfasser bestimmt freuen.
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